Technische Anforderungen für die Herstellung von Titanstäben:
1. Die chemische Zusammensetzung von Stäben aus Titan und Titanlegierungen muss den Bestimmungen von GB/T 3620.1 entsprechen. Bei der erneuten Prüfung durch den Käufer muss die zulässige Abweichung der chemischen Zusammensetzung den Bestimmungen von GB/T 3620.2 entsprechen.

Lieferant von Titanmetallstangen
2. Der Durchmesser oder die Seitenlänge von warmverarbeiteten Stäben und ihre zulässigen Abweichungen sollten den Bestimmungen der Tabelle 1 entsprechen.
3. Nach der Warmbearbeitung wird die Stange gedreht (geschliffen) und kaltgewalzt. Die zulässige Durchmesserabweichung der kaltgezogenen Stange sollte den Bestimmungen in Tabelle 2 entsprechen.

Lieferant von Ti-Legierungsstäben
4. Die Unrundheit des gedrehten (geschliffenen) Stabes nach der Wärmebehandlung darf nicht größer als die Hälfte seiner Maßtoleranz sein.
5. Die variable Länge des verarbeiteten Stabs beträgt 300-6000 mm und die variable Länge des geglühten Stabs beträgt 300-2000 mm. Die feste Länge oder Mehrfachlängen sollten im Bereich der unbestimmten Länge liegen.


